Wertgutachten einer Immobilie
Das Wertgutachten ist das Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstückes. Bei der Wertermittlung einer Immobilie wird der Marktwert, auch als Verkehrswert bezeichnet, oder der Beleihungswert einer Immobilie durch ein Wertgutachten festgestellt. Der Marktwert der zu bewertenden Immobilie ist dabei der aktuelle tatsächliche Wert der Immobilie, der an einem Stichtag ermittelt wird.
Aus diesem Grunde wird ein Wertgutachten, das den Marktwert einer Immobilie ausweist, besonders dann benötigt, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht. So kann der etwaige Käufer der Immobilie anhand des Gutachtens erkennen, ober der angegebene Preis der Immobilie gerechtfertigt ist. Zudem kann der Marktwert dem Verkäufer einer Immobilie auch Aufschluss darüber geben, ob der gewünschte Verkaufspreis auch angemessen ist. Bei dieser Wertermittlung für das Gutachten wird entweder das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren angewandt.
Das Sachwertverfahren wird bei Eigentumswohnungen und bei Ein- bis Zweifamilienhäusern angewandt und das Ertragswertverfahren wird bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Grundstücken und bei Geschäftsgrundstücken angewandt. In dem Wertgutachten kann in einigen Fällen sowohl der Ertragswert, als auch der Sachwert aufgeführt werden. Ist dies der Fall, so lässt sich der Immobilienwert durch den Mittelwert berechnen.
Der Beleihungswert in einem Wertgutachten dient vor allen Dingen dem Kreditinstitut und es stellt auch den nachhaltigen Wert der Immobilie dar. Dieser Beleihungswert stellt für das Kreditinstitut den Wert der Kreditsicherheit dar. So wird ein Kreditinstitut in der Regel einen Kredit bis hin zum Beleihungswert vergeben. Dieser Beleihungswert ist in dem Wertgutachten grundsätzlich niedriger als der Marktwert. Dadurch sollen die üblichen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgeglichen werden. So ist eine Vollfinanzierung der Immobilie durch ein Kreditinstitut in aller Regel ausgeschlossen.
Die Kosten für das Wertgutachten für den Beleihungswert, welches die Kreditinstitute bei einem Darlehensantrag erstellen lassen, dürfen nicht auf den Kreditnehmer abgewälzt werden, so urteilte erstmals im Jahre 2007 das Landgericht in Stuttgart gegen eine anerkannte Bausparkasse, die laut ihren alten Verträgen die Gebühren für ein Wertgutachten auf die Kunden abwälzte. Die Kosten für ein Wertgutachten, welches den aktuellen Marktwert bzw. den Verkehrswert der Immobilie ausweist, werden in der Regel anhand der §34 HOI, der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure, berechnet. Das Honorar für die Erstellung des Wertgutachtens berechnet sich so anhand des Wertes der Immobilie oder des zu bewertenden Grundstückes.
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