Öffentliche Wohneigentumsförderung
Die öffentliche Wohneigentumsförderung kann für eine Immobilienfinanzierung im Rahmen der Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden. So werden durch den Bund oder die Länder neben dem Neubau einer Immobilie auch der Kauf einer Immobilie gefördert. Dabei steht die Eigennutzung im Vordergrund, sodass ausschließlich Immobilien durch eine öffentliche Wohneigentumsförderung gefördert werden können, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Zudem können auch Immobilien, die zu gemeinnützigen Zwecken genutzt werden sollen, durch einige Förderprogramme gefördert werden. Ferner stellen auch Bund und Länder den zukünftigen Immobilienbesitzern ebenfalls spezielle Fördergelder zur Verfügung, wenn die Immobilie erneuerbare Immobilien nutzt oder die Immobilie den jeweiligen Richtlinien des Energie effizienten Bauen erfüllt. Diese Fördergelder werden je nach Region zum Beispiel für eine Heizungsmodernisierung, für den Einbau einer Wärmerückgewinnungs-Anlage, für die Modernisierung der Wärmepumpen oder auch für den Einsatz einer Photovoltaik für die Erzeugung von Strom bewilligt.
Die Gelder aus den öffentlichen Wohneigentumsförderungsprogrammen kann jeder, der die Anschaffung oder den Neubau einer Immobilie plant, bei verschiedenen Stellen beantragen. So können zum Beispiel bei der KfW Förderbank Kunden die den Neubau oder den Kauf einer Immobilie planen, das KfW Wohneigentumsprogramm in Anspruch nehmen. Dabei gibt es regional starke Unterschiede, so stehen jedem zukünftigen Immobilieneigentümer je nach Bundesland unterschiedliche Programme zur öffentlichen Wohneigentumsförderung zur Verfügung. Mit diesem Programm kann eine gewünschte Immobilie mit einem Darlehen von bis zu 30 Prozent an den Gesamtkosten gefördert werden. Das Darlehen der KfW wird den Kunden dabei einschließlich der Nebenkosten der zu finanzierenden Immobilie zur Verfügung gestellt. Zudem wird bei der KfW-Förderbank auch der Kauf eines Genossenschaftsanteiles gefördert.
Der Antrag der Fördermittel einer öffentlichen Wohneigentumsförderung wird meistens bei der zuständigen Hausbank gestellt, die als durchleitende Bank den Antrag mit dem Kunden ausfüllt und an die zuständige Stelle weiterleitet. Immobilienvorhaben, die bereits abgeschlossen sind oder begonnen haben, können allerdings nicht mehr gefördert werden. Allerdings darf der Kauf eines zu bebauenden Grundstückes für die Immobilie bis zu sechs Monate zurückliegen. Zur Überprüfung, welche öffentlichen Mittel einem gewährt werden, so kann sich jeder, der die Finanzierung einer Immobilie plant, auch bequem online über einen der vielen Fördermittelrechner bzw. über einen der vielen Vorsorge-Check-Rechner darüber informieren, welchen Förderungen beantragt werden können.
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