Wertermittlung einer Immobilie

· Wertermittlung einer Immobilie

Die Wertermittlung ist ein Begriff aus dem Immobilienbereich. Mit einer Wertermittlung wird der Beleihungswert oder der Verkehrswert bzw. der Marktwert einer Immobilie ermittelt. Der Marktwert einer Immobilie ist der derzeitige Preis der Immobilie. So ist der Marktwert einer Immobilie besonders für den Verkauf oder für den Kauf einer Immobilie wichtig.

Als Folge lässt sich mit diesem Wert feststellen, ob der Kaufpreis angemessen ist oder ob der Verkaufspreis realistisch angesetzt ist und ob dieser Preis bei einem Verkauf der Immobilie erzielt werden kann. Der Verkehrswert einer Immobilie ist als Synonym zum Marktwert einer Immobilie laut dem Baugesetzbuch zu gebrauchen. Der Beleihungswert einer Immobilie ist der Wert der Kreditsicherheit. Wer für eine Immobilie bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen möchte, wird diesen maximal bis zur Obergrenze des Beleihungswertes der Immobilie erhalten. So dient dieser Wert dem jeweiligen Kreditinstitut zur Kreditvergabe.

Der Marktwert für die Immobilie wird im Gegensatz zum Beleihungswert meistens an einem festgesetzten Stichtag ermittelt, um den tatsächlichen und aktuellen Marktwert an diesem Tag ermitteln zu können. Der Beleihungswert hingegen stellt einen nachhaltigen Wert der Immobilie dar. Aufgrund der üblichen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ist der Marktwert grundsätzlich höher als der Beleihungswert der zu bewertenden Immobilie. Aus diesem Grund ist eine Vollfinanzierung der Immobilie in aller Regel nicht möglich. Denn der Marktwert der Immobilie ist der zu zahlende Betrag und nur der Beleihungswert der Immobilie wird gegebenenfalls von dem Kreditinstitut als Kredit finanziert.

Die Wertermittlung der Immobilien bedient sich dabei unterschiedlicher Verfahrensweisen. So wird zum Beispiel das Sachwertverfahren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bei Eigentumswohnungen angewandt. Der jeweilige Sachwert des Ein- oder Zweifamilienhaus oder der Eigentumswohnung setzt sich dabei aus dem Bauwert und dem Bodenwert zusammen. Der Bauwert einer solchen Immobilie wird dabei anhand der Wohnfläche oder der Baukosten mal der Kubikmeter von umbauten Raum mal dem durchschnittlichen Preis je Quadratmeter der Wohnfläche berechnet.

Der Bodenwert wird anhand des Bodenrichtwertes multipliziert mit der Größe des Grundstückes ermittelt. Die Wertermittlung bei einem Mehrfamilienhaus erfolgt über die Ermittlung des sogenannten Ertragswertes. Daneben wird das Ertragswertverfahren auch bei Geschäftsgrundstücken und bei gemischt genutzten Grundstücken angewandt. Bei diesem Verfahren wird der Ertragswert anhand der Nettomiete eines Jahres berechnet. Wird in einem Gutachten der Ertragswert als auch der Sachwert aufgeführt, so lässt sich der Wert der jeweiligen Immobilie anhand des Mittelwertes der beiden angegebenen Werte berechnen.