Arbeitnehmersparzulage

· Arbeitnehmersparzulage

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine Förderung des Staates, welche den privaten Vermögensaufbau fördern und unterstützen soll. Konkret ist diese Zulage also demnach eine Subvention seitens des Staates, die man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten kann.

Eine grundlegende Voraussetzung besteht zum Beispiel darin, dass Vermögenswirksame Leistungen in einen Sparvertrag einfließen, der auf den späteren Empfänger der Arbeitnehmersparzulage lautet und auch dem Aufbau eines Vermögens dient. Viele Arbeitgeber steuern zu den Vermögenswirksamen Leistungen etwas bei oder zahlen diese sogar komplett, aber auch wenn der Arbeitnehmer diese VL-Leistungen in Form von eigenen Leistungen aufbringt, kann er darauf die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung bekommen.

Die zweite Voraussetzung zum Erhalt dieser staatlichen Zulage besteht darin, dass bestimmte Einkommensgrenzen vom Empfänger nicht überschritten werden dürfen. Diese Einkommensgrenzen sind relativ gering und liegen derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten. Wer also grob gerechnet ein Bruttomonatsgehalt von über 1.700 Euro hat, kann diese Zulage bereits nicht mehr in Anspruch nehmen. Legt man die VL-Leistungen in Sparverträge für wohnwirtschaftliche Zwecke an, also zum Beispiel in einen Bausparvertrag, den man später im Rahmen einer Baufinanzierung nutzen kann, so beträgt die Einkommensgrenze sogar nur jährlich 17.900 bzw. 35.800 Euro.

Es können nicht generell alle Arten von Sparverträgen, in die man die Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen kann, durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Zu den förderfähigen Anlageformen zählen in erster Linie Bausparverträge, Investmentfonds-Sparverträge, Geschäftsguthaben an Genossenschaften und auch die Tilgung eines Darlehens für eine selbst genutzte Wohnimmobilie kann durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Vermögenswirksame Leistungen können zwar auch in Banksparpläne und Lebensversicherungen eingezahlt werden, allerdings erhält man im Rahmen dieser Sparverträge keine Arbeitnehmersparzulage.

Wie hoch ist nun die Arbeitnehmersparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt zum einen von der Höhe der eingezahlten VL-Leistungen ab, aber auch von der Art des gewählten Sparvertrages, denn es gibt zwei unterschiedliche Prozentsätze bei der Arbeitnehmersparzulage. Man erhält zunächst einmal diesen Prozentsatz immer auf maximale VL-Leistungen von 400 Euro bzw. 470 Euro im Jahr. Hat man sich für einen Sparvertrag in Wertpapiere bzw. in Wertpapier-Beteiligungen entschieden, zum Beispiel auch ein Fondssparvertrag, beträgt die Höhe der Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent auf die eingezahlten VL-Leistungen, also maximal 80 Euro im Jahr (20 Prozent auf maximal 400 Euro). Hat man Aufwendungen im Bereich Bausparvertrag oder im Bereich Immobilienfinanzierung zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie, beträgt die Höhe der Arbeitnehmersparzulage neun Prozent, hier allerdings auf maximal 470 Euro. Somit ist hier jährliche eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 42,30 Euro zu erhalten (9 Prozent auf 470 Euro gerechnet).

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